Hausbesuch bei erkrankten Mitarbeitenden
veröffentlicht am 10. Januar 2026
Für die einen Fürsorge, für die anderen Grenzüberschreitung?
Kaum ein Thema im Fehlzeitenmanagement polarisiert so stark wie diese Frage:
Dürfen Arbeitgebende einen erkrankten Mitarbeitenden zu Hause besuchen?
Die einen sagen: Endlich zeigt jemand Verantwortung und Interesse.
Die anderen empfinden es als Kontrolle, Misstrauen oder sogar als Übergriff.
In der Realität besteht die Welt aber nicht aus schwarz oder weiß. Es geht nicht um ein Entweder oder, sondern um das Warum. Warum beschäftigt mich die Frage, ob ich einen Besuch machen soll?
In der Praxis gibt es zwei sehr unterschiedliche Formen von Hausbesuchen:
- Der aufrichtige, wertschätzende Besuch. Eine Mitarbeiterin ist erkrankt, das Team lässt Blumen oder Schokolade mit Genesungswünschen überbringen und signalisiert echtes Interesse und Verbundenheit.
- Der kontrollierende Besuch, der natürlich öffentlich nie als solcher deklariert wird. Ein Mitarbeiter ist krankgeschrieben, es bestehen Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit und das Vertrauen ist bereits beschädigt. Der Besuch dient dann nicht der Fürsorge, sondern der Orientierung und Klärung.
Spätestens jetzt beginnen in unseren Workshops und Trainings die Diskussionen mit den teilnehmenden Führungskräften. Während die erste Variante selbst von Kritikerinnen und Kritikern akzeptiert wird, empfinden andere bereits diese aufrichtige und wertschätzende Besuchsart als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Bei der zweiten Form sind dann 80% raus.
Die erste und zentrale Frage lautet daher: Ist ein Hausbesuch überhaupt zulässig?
Die rechtliche Einordnung
Rein rechtlich lautet die Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Arbeitgeber dürfen Krankenbesuche durchführen, wenn berechtigte Zweifel an einer vorgetäuschten Erkrankung bestehen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in Paragraph 275 Absatz 1a des Sozialgesetzbuches V. Auffälligkeiten können beispielsweise sein:
- wenn Mitarbeitende besonders häufig oder nur für kurze Zeit arbeitsunfähig sind,
- wenn Krankmeldungen regelmäßig am Beginn oder Ende der Woche auftreten
- oder wenn ärztliche Bescheinigungen von besonders auffälligen Ärzten stammen.
Weitere Anhaltspunkte können sein, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass während der Krankschreibung einer anderen Tätigkeit nachgegangen wird, ein genesungswidriges Verhalten beobachtet wird oder regelmäßig Arztwechsel stattfinden. Auch Hinweise aus dem Kollegenkreis können Anlass zur Überprüfung sein.
Darüber hinaus gibt es legitime Gründe für einen Besuch, die nichts mit Kontrolle zu tun haben. Dazu zählen:
- die Klärung organisatorischer Fragen
- eine fürsorgliche Kontaktaufnahme
- Unterstützung bei der Rückkehrplanung
- oder die Übergabe wichtiger Unterlagen
In seltenen Fällen kann sogar die Fürsorgepflicht einen Hausbesuch rechtfertigen, etwa wenn ein Mitarbeitender allein lebt, sich nicht meldet und ernsthafte Sorge um dessen Gesundheit besteht.
Wichtig ist jedoch klarzustellen
Mitarbeitende sind nicht verpflichtet einen Besuch zu empfangen. Es besteht kein Zutrittsrecht zur Wohnung und das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet an der Wohnungstür.
Unzulässig sind Besuche, die ausschließlich der Überprüfung der Krankheit dienen oder Druck aufbauen sollen, die Arbeit früher wieder aufzunehmen. Sind Hausbesuche Teil eines systematischen Vorgehens, ist der Betriebsrat einzubeziehen.
Warum Unternehmen überhaupt über Hausbesuche nachdenken
Ein Beispiel wurde im Herbst 2024 öffentlich, als beim Automobilhersteller Tesla im Werk Grünheide auffällige Fehlzeiten thematisiert wurden. Laut Handelsblatt wurden ca. 200 Mitarbeitende identifiziert, die sich von Januar bis bis August dauerhaft in der Lohnfortzahlung befanden, da sie sich alle sechs Wochen mit einem neuen Befund krank meldeten. Die Unternehmensleitung entschied sich daraufhin, besonders auffällige Fälle persönlich aufzusuchen.
Hausbesuche entstehen meist nicht aus Willkür. Sie sind häufig das Ergebnis eines bereits gestörten Vertrauensverhältnisses. Krankmeldungen loyaler Mitarbeitender werden in der Regel nicht infrage gestellt. Ein Krankenbesuch ist daher oft weniger Ursache, als vielmehr Symptom einer zuvor gescheiterten Arbeitsbeziehung und dient auch als Feedback an die Betroffenen. Vorausgesetzt, sie sind überhaupt noch offen für Signale.
Aus Sicht der Unternehmen sind die Beweggründe meist nachvollziehbar:
- Auffällig hohe bzw. vielfällige Fehlzeiten
- Unsicherheit über den tatsächlichen Zustand des Mitarbeitenden
- oder der Wunsch nach Dialog und Klärung hinsichtlich Bindung und Motivation
Die Perspektive der Führungskraft
Für Führungskräfte ist der Hausbesuch oft ein innerer Spagat: Nähe zeigen oder Abstand wahren? Fürsorge oder Kontrolle? Kontakt aufnehmen oder bewusst in Ruhe lassen?
Viele haben die berechtigten Hemmnisse und Gedanken:
„Wenn ich nichts mache, heißt es: Meine Führungskraft hat kein Interesse.“
„Wenn ich hingehe, heißt es: Grenzüberschreitung, die wollen mich kontrollieren.“
Genau deshalb gilt: Nicht die Maßnahme entscheidet, sondern die Haltung mit der ich es tue und die damit verbundene Kommunikation.
Die Sicht der besuchten Mitarbeitenden
Aus der Perspektive der erkrankten Person kann ein Hausbesuch sehr unterschiedlich wirken. Wer krank ist, körperlich oder psychisch belastet, erlebt einen unangekündigten Besuch möglicherweise als Misstrauen oder Rechtfertigungsdruck.
Oder – und auch das gibt es:
„Gut, dass sich jemand kümmert.“
„Endlich fragt mal jemand, wie es mir wirklich geht.“
Der gleiche Besuch kann somit zwei völlig gegensätzliche Wirkungen entfalten.
Mitbestimmung durch Mitarbeitervertretung/Betriebsrat
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat ausgeführt, dass Krankenbesuche nur dem Zweck dienen, durch eine Sichtkontrolle festzustellen, ob der unverhofft aufgesuchte Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt ist oder ob er eine Erkrankung vorgeschoben hat. Krankenbesuche fänden außerhalb des Betriebes statt und enthielten keine Bedingungen, die an ein geordnetes Zusammenleben der Arbeitnehmer geknüpft seien. Eine solche Überwachung betreffe somit nicht das Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers im Betrieb. Damit hat der Betriebsrat bei der Durchführung von Krankenbesuchen kein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG.
Jedoch wissen wir, dass dies von Mitarbeitenden kritisch beäugt wird. Deshalb bin ich der Meinung, dass Führungskräfte bei Bestehen einer Mitarbeitervertretung jeden Einzelfall mit dieser besprechen und Standards definieren sollten – auch wenn dies nicht mitbestimmungspflichtig ist.
Chancen und Risiken von Hausbesuchen
Richtig eingesetzt kann ein Hausbesuch Vertrauen stärken, Gesprächsblockaden lösen, Rückkehrgespräche vorbereiten und Unterstützungsbedarf frühzeitig sichtbar machen.
Schlecht umgesetzt kann er Vertrauen zerstören, Beziehungen weiter schaden und rechtliche Konflikte nach sich ziehen.
Mein Fazit aus der Praxis
Krankenbesuche sind umstritten, jedoch ein legitimes Instrument im Fehlzeitenmanagement.
Keine vernünftig denkende Führungskraft investiert in der heutigen Arbeitsverdichtung Zeit für einen Besuch ohne gewichtigen Anlass. Zumeist ist es eine Mischung aus rechtlichen Aspekten und einem klaren inneren Signal, dass eine Klärung jetzt notwendig ist.
Auch wenn ich selbst in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen damit gemacht habe, gehören sie zu den außergewöhnlicheren Maßnahmen und niemals in die Routine. In keinem Fall sollten sie willkürlich erfolgen, sondern immer sorgfältig abgewogen und klar begründet sein.
Und wenn der Hausbesuch erfolgt, gibt es verschiedene Ergebnisse:
- Es ist niemand zuhause:
Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, sich während der attestierten Arbeitsunfähigkeit nur zu Hause aufzuhalten. So kann es durchaus sein, dass man gerade einen Arzttermin wahrnimmt oder sich bei Freunden/ Verwandten aufhält, die sich um einen kümmern. In diesem Fall empfehle ich beispielsweise eine Grußkarte in den Briefkasten zu werfen, damit der Besuch auf jeden Fall wahrgenommen wird. Denn dann hat sich die Reise immer gelohnt. - Die Person wird angetroffen und es gibt eine Reaktion auf den Besuch:
Das Gespräch kann – falls gewünscht – auch an der Türschwelle oder gar nicht stattfinden. Positive sowie negative Reaktionen und Aussagen während des Besuchs geben Einblicke auf die Haltung der Betroffenen und auf die gemeinsame Beziehung. Darauf kann man dann wieder reagieren und das Verhältnis in die eine oder andere Richtung entwickeln.
Abschließend: Nachhaltige Reduzierung von Fehlzeiten entsteht nicht an der Haustür, sondern durch Führung, Kultur, Klarheit und echtes Interesse im (Berufs-) Alltag.
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