Wie sinnvoll ist es, eine:n Detektiv:in einzuschalten?
veröffentlicht am 26. November 2025
In Ausnahmefällen kann der Einsatz von Privatdetektiven zu schnellen und klaren Ergebnissen führen.
Auch wir haben vor einigen Jahren einen solchen Schritt gewählt, nachdem der Verdacht eines Materialdiebstahls im Raum stand. Bereits am ersten Tag bestätigte sich der Verdacht. Der Mitarbeiter wurde auf frischer Tat ertappt. Die Bilddokumentation war eindeutig. Die fristlose Kündigung folgte unmittelbar und war für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Dieser Fall zeigt, dass der Einsatz funktionieren kann. Er zeigt jedoch nicht, wie riskant und komplex eine solche Maßnahme in der Realität ist. Denn nicht jede Observation verläuft so eindeutig.
Im aktuellen Artikel von FOCUS Online schildert der Privatdetektiv Marcus Lentz Fälle, in denen krankgeschriebene Beschäftigte während ihrer Arbeitsunfähigkeit Gartenarbeiten oder Pflasterarbeiten erledigten. Nach seinen Angaben führt er jährlich zwischen 2.000 und 2.500 Arbeitnehmerüberwachungen durch, darunter auch im öffentlichen Dienst.
Was Arbeitgeber wirklich dürfen:
- Observation ist nur bei einem konkreten und begründeten Verdacht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt den Einsatz von Detektiven nur, wenn harte Hinweise auf eine Täuschung vorliegen. Allgemeine oder pauschale Kontrollen sind unzulässig. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Mitarbeiterin über mehrere Jahre hinweg regelmäßig an Karneval erkrankt. Zulässig kann es auch sein, wenn ein konkreter Hinweis vorliegt, dass eine Person im Krankenstand einer Nebentätigkeit nachgeht. (BAG 2 AZR 597/16)
- Entgeltfortzahlungsbetrug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber die Täuschung zweifelsfrei nachweisen kann.
Was bedeutet das für die Führungspraxis
- Sorgfältige Dokumentation ist unverzichtbar. Hinweise, Verdachtsmomente und sämtliche Kommunikation sollten vollständig festgehalten werden, bevor Maßnahmen geprüft oder ergriffen werden.
- Das Betriebsklima muss berücksichtigt werden. Offenes Misstrauen oder zu strenge Kontrollinstrumente können die Motivation der Mitarbeitenden beeinträchtigen und sogar zu steigenden Fehlzeiten führen.
- Eine juristische Prüfung ist notwendig. Bereits vor dem Einsatz eines Detektivs sollte eine rechtliche Beratung erfolgen, um teure Fehler zu vermeiden. Dazu zählen ungerechtfertigte Observationen, die nicht nur unwirksam sind, sondern zusätzliche Risiken erzeugen.
Fazit
Der Einsatz eines Detektivs ist das schärfste Instrument zur Reduzierung von Fehlzeiten und sollte als Ultima Ratio gelten. Ohne klaren Anlass, drohen rechtliche Konsequenzen und ein erheblicher Vertrauensverlust innerhalb der Belegschaft. Schnell entsteht der Vorwurf der Bespitzelung und es bildet sich eine Atmosphäre des Misstrauens. Zusätzlich können die gewonnenen Erkenntnisse unbrauchbar sein, wenn ein Gericht die Überwachung als rechtswidrig einstuft. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen entsteht auch ein Imageschaden, der weitreichende Folgen haben kann.
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